12.07.2024
Die Gremien der Helaba haben am Freitag die zuvor angekündigte, teilweise Neustrukturierung des Eigenkapitals der Bank beschlossen. Die rein regulatorisch bedingte Maßnahme sieht unter anderem vor, dass das Land Hessen seine bisherigen Stillen Einlagen zurückerhält und im Gegenzug unter anderem Stammkapital der Helaba zeichnet.
Das Land Hessen hatte die Details der teilweisen Neustrukturierung bereits im April 2024 vorgestellt. Sie können auf der Website des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgerufen werden. Die Informationen wird die Helaba nach der technischen Umsetzung der Maßnahme im August auf ihrer Website zur Verfügung stellen. Die Maßnahme selbst ist bereits von der Bankenaufsicht genehmigt. Am Vortag hatte der Hessische Landtag die vorgesehenen Mittel durch einen Nachtragshaushalt freigegeben.
Hintergrund ist eine Überprüfung der Kapitalinstrumente europäischer Banken durch die Europäische Bankenaufsicht (EBA). Die in der Folge gefundene Lösung sieht nun vor, dass die Stillen Einlagen an das Land Hessen zurückgehen, im Gegenzug zeichnet das Land Stammkapital und eine AT-1-Emission der Helaba.