01.03.2024
Die Helaba nimmt zur jüngsten Medienberichterstattung mit Blick auf die Zusammensetzung ihres Kapitals wie folgt Stellung:
Das Land Hessen hatte in den Jahren 1998 und 2005 Kapitaleinlagen in die Bank eingebracht. Die Verträge mit dem Land Hessen waren zuletzt im Jahr 2011 in enger Abstimmung der BaFin, der Europäischen Zentralbank („EZB“) und der European Banking Authority („EBA“) so angepasst worden, dass die Kapitaleinlagen sämtliche Anforderungen der Kapitaladäquanzverordnung CRR an CET1-Kapital erfüllen.
Im Zuge einer europaweiten Untersuchung der Kapitalbestandteile der Banken hat die EBA aber Fragen zu den Kapitaleinlagen des Landes Hessen aufgeworfen, die dann auch von den für uns zuständigen Aufsichtsbehörden thematisiert wurden.
Eine Arbeitsgruppe der Bank und ihrer Träger arbeitet an einem Konzept, bei dem den von den Aufsichtsbehörden nunmehr adressierten Punkten keine Relevanz mehr zukommt; die Ausstattung der Bank mit hartem Kernkapital (CET1) bleibt dabei mehr als auskömmlich. Die Organe der Bank haben das zwischenzeitlich in wesentlichen Eckpunkten ausgearbeitete Konzept in Sitzungen im Dezember 2023 befürwortet. Damit ist die Grundlage dafür geschaffen, weitere Detaillierungen sowie Abstimmungen mit verschiedenen Behörden vorzunehmen. Die Aufsichtsbehörden sind über den laufenden Prozess informiert und werden regelmäßig eingebunden.
Das Land Hessen nimmt dazu wie folgt Stellung:
Das Land, alle weiteren Träger und die Helaba stehen mit den Aufsichtsbehörden über die Kapitaleinlagen im Austausch. Wir bitten um Verständnis, dass aus derzeit auf Arbeitsebene laufenden vertraulichen Gesprächen wie üblich nicht berichtet werden kann. Eine gute Lösung für alle Beteiligten ist das Ziel und realistisch. Nach Abschluss der internen Vorarbeiten werden sich selbstverständlich auch öffentliche Erörterungen anschließen, voraussichtlich im Sommer 2024.