15.01.2024
Die Helaba Landesbank Hessen-Thüringen hat ihr Sustainable Investment Framework (SIF) veröffentlicht. Damit verdeutlicht die Helaba das eigene Ambitionsniveau in ihrem Investmentgeschäft und verschärft die aktuelle Regulatorik, Gesetzgebung und Marktstandards bei der Klassifikation nachhaltiger Investments.
Eine gesetzliche oder einheitlich genutzte Definition von „Nachhaltigkeit“ lässt weiter auf sich warten - trotz mannigfaltiger sich entwickelnder Regulatorik und Gesetzgebung rund um ESG. Die Anforderungen an Artikel-8-Fonds gelten zwar als regulatorische Grundlage zur Klassifikation von nachhaltigem Investment, diese werden jedoch aktuell als Mindeststandard angesehen. Das SIF bekräftigt die Ambitionen der Helaba bei der Nachhaltigkeitstransformation.
Neben allgemeineren Ausschlusskriterien im Bereich der Eigenanlage und des Asset Managements definiert die Helaba in ihrem SIF ein umfassendes Kriterienset, um ein Investment als nachhaltig zu klassifizieren. „Das Sustainable Investment Framework ergänzt unser Sustainable Finance Framework - bestehend aus dem Sustainable Lending Framework und dem Green Bond Framework - um das Investmentgeschäft der Helaba-Gruppe. Mit dem neuen Rahmenwerk definieren wir gruppenweite Kriterien für die Bewertung nachhaltiger Investments, um das Volumen mess- und steuerbar zu machen und den Anteil nachhaltiger Investments in der gesamten Helaba-Gruppe weiter zu erhöhen“, erklärt Hans-Dieter Kemler, Mitglied des Vorstands der Helaba und verantwortlich für Corporate Banking, Capital Markets, Treasury sowie für die Helaba Invest.
„Durch die Entwicklung des Sustainable Investment Frameworks haben wir ein starkes und ambitioniertes Regelwerk für unsere zukünftige Anlagepolitik geschaffen. Als institutioneller Anleger war es für uns von grundlegender Bedeutung, dass das SIF nicht nur im Einklang mit den Erwartungen unserer Kunden an einen professionell agierenden Asset Manager steht, sondern auch ausreichend Flexibilität bietet, die Nachhaltigkeitsausrichtung auf zielgruppenspezifische Erfordernisse und individuelle Wünsche anzupassen", erläutert Olaf Tecklenburg, Mitglied der Geschäftsführung der Helaba Invest für den Geschäftsbereich Asset Management Wertpapiere.
In der Eigenanlage werden keine Investitionen in Unternehmen getätigt, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, bzw. werden diese aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen.
Aufbauend auf den Ausschlusskriterien definiert das vorliegende Rahmenwerk zwei Arten von Investitionen der Eigenanlage, die gemäß SIF als nachhaltig gelten:
1. Investitionen in Green, Social oder Sustainability-Linked Bonds gemäß ICMA Standards
2. Investitionen in Staats-, Bank- oder Unternehmensanleihen, die gemäß Helaba-eigener Definition als nachhaltig gelten
Um das Ambitionsniveau der Helaba-Gruppe sicherzustellen, definiert das SIF über die Offenlegungsanforderungen der Regulatorik hinausgehende Mindeststandards für nachhaltige Investments in Übereinstimmung mit Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung für das Asset Management. Diese Mindestanforderungen gehen über die allgemeinen Ausschlusskriterien für alle Investments der Helaba-Gruppe hinaus und beziehen sich auf die Einhaltung von Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung, die Berücksichtigung von ökologischen oder sozialen Merkmalen sowie einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag für einen Teil der Investitionen. Zur Operationalisierung dieser Mindeststandards wurden Prüfkriterien entwickelt, die Verfahrensweisen guter Unternehmensführung, die Berücksichtigung ökologischer oder sozialer Merkmale und den Positivbeitrag sicherstellen sollen. Die Kriterien werden fortlaufend geprüft.