Nut­zungs­be­din­gun­gen ALDI Ge­­­­schenk­­gut­schein

Für den Erwerb und die Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen zwischen dem Gutscheininhaber und der Helaba („Vertrag“ bzw. „Vertrag über einen ALDI Geschenkgutschein“).

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1. Vertragspartner ALDI Geschenkgutschein, Begriffsbestimmungen

(1) Der ALDI Geschenkgutschein wird von der Landesbank Hessen-Thüringen – Girozentrale –, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt am Main („Helaba“) ausgegeben.

(2) Vertragsparteien des ALDI Geschenkgutscheins sind die Helaba und der berechtigte Inhaber des ALDI Geschenkgutscheins („Gutscheininhaber“).

(3) Die in den Nutzungsbedingungen genutzten Anredepronomen („Sie“, „Ihr“) bezeichnen den Gutscheininhaber.

(4) ALDI Nord und ALDI SÜD werden nachfolgend zusammen als ALDI bezeichnet.

2. Vertriebsstellen der Helaba und ALDI Akzeptanzstellen

(1) Die Helaba bietet den Geschenkgutschein online über die transact Elektronische Zahlungssysteme GmbH an („Vertriebsstelle“).

(2) Der ALDI Geschenkgutschein kann in allen Filialen von ALDI an allen Kassenterminals in Deutschland genutzt werden („ALDI Akzeptanzstellen“).

(3) Der ALDI Geschenkgutschein kann derzeit nicht für Online-Einkäufe in ALDI Internetshops eingesetzt werden.

3. Erwerb des ALDI Geschenkgutscheins

Wenn Sie den ALDI Geschenkgutschein an einer ALDI Akzeptanzstelle kaufen, wird der Gutschein in Höhe des Einzahlungsbetrags (bis maximal 150 Euro) als Geschenkguthaben zum Bezahlen an den ALDI Akzeptanzstellen aufgeladen.

4. Nut­zung und Ei­gen­schaf­ten ALDI Ge­schenk­gut­schein

(1) Mit Vorlage des ALDI Geschenkgutscheins bei einer ALDI Akzeptanzstelle zur Zahlung stimmen Sie zu, dass die Helaba in Ihrem Auftrag die Bezahlung für von Ihnen erworbene Waren oder Dienstleistungen unter Belastung und bis zur Höhe des bestehenden Gutscheinguthaben zugunsten von ALDI ausführt und den Zahlungsbetrag baldmöglichst an ALDI übermittelt („Zahlungsauftrag“).

(2) Eine Barauszahlung des Geschenkguthabens bei den ALDI Akzeptanzstellen ist nicht möglich.

(3) Der ALDI Geschenkgutschein kann nicht erneut aufgeladen werden.

(4) Der Kauf neuer ALDI Geschenkgutscheine mit einem ALDI Geschenkgutschein oder anderem anonymem E-Geld ist ausgeschlossen.

5. Zugang und Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags

Ihr Zahlungsauftrag geht bei der Helaba ein, wenn die ALDI Akzeptanzstelle diesen durch ihren Zahlungsdienstleister an die Helaba weitergeleitet hat. Der Zahlungsauftrag kann nach Auftragserteilung nicht
mehr widerrufen werden.

6. Eigentum, Übertragbarkeit, Verzinsung

(1) Der ALDI Geschenkgutschein ist nicht an eine Person gebunden. Er darf nur ohne Gegenleistung auf einen neuen Gutscheininhaber übertragen werden.

(2) Es erfolgt keine Verzinsung des Geschenkguthabens.

7. Guthabenabfrage, keine Umsatzinformationen und Guthabenabrechnungen, Anzeige nicht autorisierter, fehlerhafte Zahlungsvorgänge

(1) Das ak­tu­el­le Gut­ha­ben Ih­res ALDI Ge­schenk­gut­scheins kön­nen Sie im In­ter­net un­ter hela­ba.com/de/al­di/ ab­­fra­gen.

(2) Die Helaba unterrichtet den Inhaber des ALDI Geschenkgutscheins nicht über die durchgeführten einzelnen Zahlungsvorgänge. Der Gutscheininhaber erhält keine Abrechnungen.

8. Hin­wei­se zur si­che­ren Auf­be­wah­rung des ALDI Ge­schenk­gut­scheins

(1) Die Zahlung mit dem ALDI Geschenkgutschein erfolgt anonym und ohne PIN-Eingabe oder anderer personalisierter Sicherheitsmerkmale („Authentifizierung“). Die Helaba kann nicht überprüfen, ob Sie einer Zahlung zugestimmt haben („Autorisierung“) oder ob der ALDI Geschenkgutschein
unbefugt genutzt wird. Jeder, der im Besitz des ALDI Geschenkgutscheins ist, kann das ihm zugeordnete Guthaben verbrauchen. Der ALDI Geschenkgutschein hat damit keine höhere Sicherheit als Bargeld. Der ALDI Geschenkgutschein ist deshalb mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass er abhandenkommt oder das Guthaben missbräuchlich verbraucht wird.  Bei digitalen ALDI Geschenkgutscheinen, beispielsweise Gutscheine im pdf-Format, ist auch die Hard- und Software vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern ist, um das Kopieren oder die Entwendung des ALDI Geschenkgutscheins zu verhindern.

(2) ALDI kann den ALDI Geschenkgutschein auch nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kulanzweise zur Zahlung akzeptieren. Sie können auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu den Bedingungen gemäß Ziffer 16. „Bedingungen für den Rücktausch des Kartenguthabens“ das Guthaben erstattet verlangen. Die Hinweise zur sicheren Aufbewahrung sind daher auch nach Vertragsablauf zu beachten.

9. Kei­ne Haf­tung der Hela­ba bei un­be­fug­ter Nut­zung des ALDI Ge­schenk­gut­scheins

 (1) Für den ALDI Ge­schenk­gut­schein trägt der In­ha­ber ge­nau­so wie beim Ein­satz oder dem Mit­füh­ren von Bar­geld das Ver­lust- und Miss­brauchs­ri­si­ko.

(2) Bei missbräuchlicher Verwendung oderunbefugter Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins, etwa nach Verlust oder durch Diebstahl durch einen
nicht zur Verfügung Berechtigten, wird die Helaba von der Leistung an den Gutscheininhaber befreit. Fehlt die Berechtigung zur Nutzung des Geschenkgutscheins oder erfolgt durch einen nicht zur Verfügung berechtigten Gutscheininhaber ein Rücktausch, hat der Gutscheininhaber gegen die Helaba keinen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags oder darauf, dass die Helaba das Guthaben wieder auf den Stand bringt, auf dem es sich ohne die Belastung oder den Rücktausch befunden hätte.

(3) Aufgrund der anonymen Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins ist es nicht möglich, die Berechtigung für die Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins festzustellen. Es gilt deshalb als vereinbart, dass die Helaba nicht verpflichtet ist, den Nachweis zu erbringen, ob der Gutscheininhaber einer Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins zugestimmt hat.

10. Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängigen Haftung (z.B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) haftet die Helaba unbeschränkt. Die Helaba haftet auch unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Helaba nur für Kardinalpflichten. Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die dem Gutscheininhaber nach dem Sinn und Zweck des konkreten Vertrags zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gutscheininhaber regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung der Helaba jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt.

11. Beschädigung, Funktionsfähigkeit des ALDI Geschenkgutscheins, Erstattung des Gutscheinguthabens

(1) Eine Erstattung des Gutscheinguthabens kann nur bei Vorlage des lesbaren ALDI Geschenkgutscheins verlangt werden.

(2) Wird der ALDI Geschenkgutschein so beschädigt, dass zur notwendigen Feststellung des Geschenkguthabens der auf ihr befindliche Barcode und
die Seriennummer nicht mehr gelesen werden können, hat der Gutscheininhaber keinen Anspruch auf Ersatz eines neuen ALDI Geschenkgutscheins oder auf Rücktausch. Satz 1 gilt nicht, wenn die Helaba die Umstände der Unlesbarkeit bzw. der Funktionsfähigkeit des ALDI Geschenkgutscheins zu vertreten hat oder ihr dies zuzurechnen ist. In diesem Fall ist die Helaba berechtigt, das Geschenkguthaben durch Rücktausch an den Guthabeninhaber auszuzahlen.

12. Verlustanzeige, Guthabensperre, nachrichtenlose Ablehnung von Zahlungsaufträgen

(1) Der Gutscheininhaber kann der Helaba den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat („Verlustanzeige“). Mit Ihrer Verlustanzeige hat die Helaba jede weitere Nutzung Ihres ALDI Geschenkgutscheins zu verhindern, sodass die Helaba mit Ihrer Verlustanzeige zeitgleich eine Guthabensperre automatisch durchführt.

(2) Damit die Guthabensperre erfolgt, ist es unbedingt erforderlich,
a. dass Sie Ihre Verlustanzeige mit dem Aufruf der Internetseite unter helaba.com/de/aldi/ beginnen:
b. Folgen Sie dort dem Link „Guthabensperre“ und nachfolgend den weiteren Anweisungen.

(3) Die Aufhebung der Guthabensperre kann nur durch die Helaba gegen Nachweis der Berechtigung und Mitteilung der Gutscheinnummer des ALDI Geschenkgutscheins erfolgen. Der Nachweis der Legitimation erfolgt durch Vorlage des originalen ALDI Geschenkgutscheins bei der Helaba. Sie können alternativ jeden anderen geeigneten Nachweis darüber
führen, dass Sie das Recht haben, über das Guthaben zu verfügen oder die Guthabensperre aufzuheben zu lassen.

(4) Zur Vorlage können Sie den ALDI Geschenkgutschein in der Form einer Gutscheinkarte an die Helaba über die in Ziffer 1. genannte Anschrift oder einen PDF-Gutschein auch per E-Mail zusenden.

(5) Die Helaba ist berechtigt eine Guthabensperre auch ohne Verlustanzeige durchzuführen oder Zahlungsaufträge abzulehnen, wenn hierzu eine gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Anordnung besteht, einem Zahlungsauftrag oder vorangegangenen Aufträgen eine strafbare Handlung zugrunde liegt oder gegen die Vertragspflicht gemäß Ziffer 6 Absatz (1) Satz 2 verstoßen wird, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass gegen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verstoßen wird oder ein hinreichender Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung besteht.

13. Mit dem ALDI Geschenkgutschein bezahlte Waren und Dienstleistungen

(1) Als Emittent des ALDI Geschenkgutscheins ist die Tätigkeit der Helaba beim Kauf des Gutscheininhabers von Waren und Dienstleistungen von ALDI auf die Ausführung der Zahlungen beschränkt.

(2) Sollten Sie Grund zur Reklamation über bezogene Waren oder Dienstleistungen von ALDI haben, ist dies gegenüber ALDI geltend zu machen.

(3) Wird die Rückabwicklung des Erwerbs bezogener Waren oder Dienstleistungen mit ALDI vereinbart, erfolgt die Rückzahlung durch ALDI. Eine Rückzahlung durch die Helaba ist ausgeschlossen.

14. Gültigkeit, Vertragslaufzeit des ALDI Geschenkgutscheins, Rücktausch gegen Vorlage des ALDI Geschenkgutscheins

(1) Der Vertrag zur Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins beginnt am Tag und im Zeitpunkt

des Kaufs des Geschenkguthabens und wird beginnend
ab diesem Zeitpunkt für die Dauer von 36
Kalendermonaten geschlossen. Der Vertrag und die
Gültigkeit des ALDI Geschenkgutscheins enden am
letzten Tag des 36. Monats, ohne dass es einer
Kündigung bedarf („reguläre Vertragslaufzeit“).

(2) Mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit hat der
Gutscheininhaber gegen Vorlage des ALDI
Geschenkgutscheins bei der Helaba einen Anspruch auf
Auszahlung des Geschenkguthabens gegen die Helaba
(Rücktausch).

(3) Soweit nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit
der ALDI Geschenkgutschein zur Zahlung an den ALDI
Akzeptanzstellen weiterhin akzeptiert wird, erfolgt dies
kulanzweise und unter Anrechnung auf das
Restguthaben. Eine Rechtspflicht, den ALDI
Geschenkgutschein nach Ablauf der regulären
Vertragslaufzeit für Zahlungsaufträge zu akzeptieren,
besteht nicht und eine Kulanz hat nicht zur Folge, dass
damit die Verjährung erneut beginnt.

15. Kündigungsrecht, Rücktausch gegen Legitimation

Der Gutscheininhaber kann den Vertrag zur Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Für eine wirksame Kündigung hat der Gutscheininhaber der Helaba den ALDI Gutscheingutschein zur Legitimation vorzulegen.

16. Bedingungen für den Rücktausch des Kartenguthabens

(1) Die Helaba benötigt zur Erstattung Ihres Gutscheinguthabens den originalen Geschenkgutschein (Geschenkkarte, PDF-Gutschein).

(2) Sie können den ALDI Geschenkgutschein in der Form einer Gutscheinkarte an die Helaba an die in Ziffer 1. genannte Anschrift oder einen PDF-Gutschein auch per E-Mail zusenden. Etwaige Portokosten und Telekommunikationskosten hat der Gutscheininhaber zu tragen.

(3) Eine Erstattung des Gutscheinguthabens kann nur durch Überweisung auf ein Konto einer in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen Bank oder einer in Deutschland gelegenen Zweigstelle oder Zweigniederlassungen einer Bank mit Sitz im Ausland erfolgen, das auf Ihren Namen als Gutscheininhaber eingerichtet worden ist (Bankverbindung).

(4) Weiterhin benötigt die Helaba:

  • Ihren Antrag auf Rücktausch,
  • Ihre Bankverbindung zusammen
  • mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments.

Sind aufgrund der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung weitere Informationen oder Dokumente notwendig, bleibt der Helaba die Einforderung vorbehalten.

(5) Die Helaba kann die Auszahlung des Gutscheinguthabens ablehnen, wenn hierzu eine gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Anordnung besteht.

(6) Die Helaba erhebt für den Rücktausch das in Ziffer 17. ausgewiesene Entgelt

  • für jeden Antrag auf Rücktausch eines teilweisen Betrags oder des vollständigen Kartenguthabens, wenn der Antrag vor der regulären Beendigung des Vertrags gemäß Ziffer 14. Absatz (1) gestellt wird,
  • wenn der Vertrag durch eine Kündigung des Gutscheininhabers vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit [Ziffer 14. Absatz (1)] endet oder
  • wenn der Gutscheininhaber den Rücktausch nach mehr als einem Jahr nach Beendigung [Ziffer 14. Absatz (1)] des Vertrags verlangt.

17. Entgelt

a. Rücktausch gemäß Ziffer 16
angemessenes Entgelt, derzeit 2,50 Euro

b. Zahlungen und Guthabenabfragen
kostenfrei

18. Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

(1) Sind Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Existiert eine gesetzliche Regelung nicht, soll die
sich daraus ergebende Regelungslücke durch ergänzende Auslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien dieses Vertrags geschlossen werden.

19. Bereitstellung der Nutzungsbedingungen, Vertragsurkunde

(1) Sie können die Nutzungsbedingungen in den ALDI Filialen einsehen und dort einen Ausdruck von den ALDI Mitarbeitern ausgehändigt erhalten.

(2) Sie können alternativ die Nutzungsbedingungen jederzeit als pdf-Datei im Internet unter helaba.com/de/aldi/ abrufen

(3) Sie können weiterhin die Nutzungsbedingungen als Vertragsurkunde bei der Helaba anfordern.

20. Vertragssprache und Sprache der Kommunikation

Die Vertragssprache ist und die Kommunikation erfolgt in Deutsch.

21. Ausschließliche Geltung der Nutzungsbedingungen

Für den ALDI Geschenkgutschein gelten ausschließlich die vorliegenden Nutzungsbedingungen und nicht die weiteren Geschäftsbedingungen der Helaba.

22. Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Helaba sichert Ihnen eine vertrauliche Bearbeitung aller Ihrer Belange mit dem ALDI Geschenkgutschein zu.

(2) Die Helaba wird bei der Leistungserbringung sämtliche einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzrechts beachten. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Art. 5 DSGVO. Die Helaba verpflichtet sämtliche Dienstleister, die in ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten.

(3) Die Helaba verwendet die von Ihnen im Rahmen einer Beschwerde oder zur Durchführung eines Rücktausches angegebenen Informationen zum Zweck der Identitätsprüfung, auf der Grundlage der handels-, aufsichts- und steuerrechtlichen Bestimmung zur Dokumentation unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Zeitdauer zur Aufbewahrung, für die internen Recherchen die in der Helaba wegen einer Beschwerde eventuell erforderlich sind und für die Wahrnehmung der Interessen der Helaba in einem von Ihnen eingeleiteten Schlichtungsverfahren, Beschwerdeverfahren gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und soweit die Helaba zur Auskunft gegenüber Behörden, Gerichten oder der Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet ist oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Helaba.

(4) Weitere Hinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung können Sie unter http://dsgvo.helaba.de abrufen.

24. Meldung von Be­schwer­den an die Helaba, Kom­muni­ka­tion

(1) Sollten Sie wider Er­war­ten Be­an­stan­dun­gen über das vor­lie­gen­de Pro­dukt­an­­ge­bot an die Helaba richten wollen, können Sie Ihre Be­schwer­de über unsere Ver­trags­­leis­­tung per E-Mail oder auf dem Post­weg an die Helaba richten (Ziffer 25. „Anschrift und E-Mail der Helaba“).

(2) Eine Pflicht der Helaba, Be­schwer­den in Pa­pier­form zu be­ant­wor­ten, besteht nicht und die Helaba kann die Kom­mu­ni­­ka­­tion für Be­schwer­den mit dem Gut­scheinin­ha­ber per E-Mail führen.

(3) Die Helaba wird auf die von Ihnen in der Beschwerde an­ge­spro­che­nen Fragen spä­tes­tens in­ner­halb von 15 Ar­beits­ta­gen nach Eingang Ihrer Re­kla­ma­tion voll­um­fäng­lich antworten.

(4) Kann die Helaba aus­nahms­weise aus Gründen, die sie nicht zu ver­tre­ten hat, nicht in­ner­halb von 15 Ar­beits­tagen ant­wor­ten, erhalten Sie ein vor­läuf­iges Ant­wort­schrei­­ben, in dem die Helaba Ihnen die Gründe für die Ver­zö­­ge­rung bei der Be­ant­wor­tung Ihrer Beschwerde ein­deu­tig angibt und den Zeit­punkt benennt, bis zu dem Sie die end­gül­ti­­ge Antwort spät­es­tens erhalten. Die end­gül­ti­ge Antwort darf in keinem Fall später als 35 Ar­­beits­­tage nach Eingang der Be­schwer­de er­folgen.

(5) Für Ihre Be­schwer­de wenden Sie sich unter Nutzung der nach­fol­gen­den Anschrift oder E-Mail an die Helaba.

25. Anschrift und E-Mail der Helaba

E-Mail: hlbcrdshlbd

Anschrift:
Lan­des­bank Hessen-Thüringen
– Girozentrale –
Anstalt des öf­fen­tli­chen Rechts
MAIN TOWER
Neue Mainzer Straße 52-58
60311 Frankfurt am Main

26. Meldung von Beschwer­den an die zu­stän­dige Schlich­tungs­stelle

(1) Es kann vor­kom­men, dass die Helaba Ihre Be­schwer­de nicht wie zuvor be­schrie­ben für Sie zu­frie­den­stel­lend lösen kann.

(2) In solchen Fäl­len be­steht zur Bei­le­gung von Mei­nungs­ver­schie­den­heiten mit der Helaba die Mög­lich­keit, die Ver­brauch­er­schlich­tungs­stel­le beim Bun­des­ver­band Öf­­­fent­­lich­er Banken Deutschlands (VÖB) an­zu­rufen. Das An­­lie­­gen ist in Textform (z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief) an folgende Anschrift zu richten:

Anschrift:
Ver­brauch­er­schlich­tungs­stel­le beim
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutsch­lands (VÖB)
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
E-Mail: mbdsmnnvb-kbsd
Internet: www.voeb.de/de/verband/ombudsmann
(VÖB-Ombudsmann)
Telefax: (0 30) 81 92-2 99

(3) Näheres regelt die „Ver­fah­rens­ord­nung für die Schlichtung von Be­schwer­den im Bereich des Bundes­ver­bandes Öf­fentlicher Banken Deutschlands (VÖB)“, die auf Wunsch zur Ver­füg­ung gestellt wird.

(4) Die Helaba nimmt am Streit­bei­le­gungs­ver­fahr­en vor dieser an­er­kan­nten Ver­brauch­erschlich­tungs­stelle teil.

27. Meldung von Be­schwer­den an die Bun­des­anstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht

Sie können jeder­zeit wegen be­haup­teter Ver­stöße der Helaba gegen Be­stim­mungen des Zah­lungs­dienste­auf­sichts­gesetz oder gegen die §§ 675c bis 676c des Bür­ger­lich­en Geset­zbuchs oder Artikel 248 des Ein­füh­rungs­gesetzes des Bür­ger­lichen Gesetz­buch­es schrift­lich oder zur Nie­der­schrift Be­schwer­de bei der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht als die hier­für zu­stän­­dige Auf­­sichts­­be­hörde ein­legen.

28. Online-Streit­bei­le­gung über die OS-Platt­form bei Online-Ver­trä­gen für Ver­brau­cher

(1) Wenn Sie den ALDI Geschenk­gut­schein über eine Web­site oder auf anderem elek­tro­ni­schen Weg er­wor­ben haben („Online-Vertrag“), kön­nen Sie als Ver­braucher ein Streit­bei­le­gungs­ver­fahren über die Euro­päi­sche Online-Streit­bei­legungs­platt­form („OS-Plattform“) einleiten.

(2) Die OS-Platt­form er­reichen Sie über den

Link: ec.europa.eu/consumers/odr

(3) Ver­brau­cher im Sinne der OS-Plattf­orm sind Sie auch dann, wenn Sie den ALDI Ge­schenk­gut­schein üb­er­wie­gend privat nutzen und nur in ge­rin­gem Umfang für ge­wer­bli­che Zwecke.

29. Rechtsweg

Sie können die Beschwerde un­be­schadet Ihres Rechts die Ge­rich­te an­zurufen führen.

30. Für die Helaba zu­stän­dige Auf­sichts­behörden

  • Bundesanstalt für Finanz­dienst­leis­tungs­aufsicht
    Graurheindorfer Straße 108
    53117 Bonn
  • Europäische Zentralbank (EZB)
    Sonnemannstraße 20
    60314 Frankfurt am Main
    www.ecb.europa.eu

31. Re­gi­strier­ung bei der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tung­sauf­sicht

Die Helaba ist in der Un­ter­neh­mens­da­ten­bank der Bundesanstalt für Fi­nanz­dienstleis­tungs­auf­sicht unter der ID 100435 als Zah­lungs­dienst­leis­ter zu­ge­las­sen ein­ge­tra­gen.

32. Schutz der Ein­la­gen durch aner­kanntes Einlagensicherungssystem

(1) Frei­wil­li­ge In­sti­tuts­si­che­rung
Die Helaba gehört dem in­sti­tuts­be­zo­gen­en Sich­er­ungs­sys­tem der Deutschen Spar­kas­sen-Fi­nanz­grup­pe (Sich­er­ungs­sys­tem) an. Primäre Ziel­­set­zung des Sich­er­ungs­sys­tems ist es, die an­ge­hör­en­den Institute selbst zu schützen und bei diesen dro­hen­de oder be­­steh­­en­de wirt­schaft­liche Schwie­rig­kei­ten ab­zu­wen­den. Auf diese Weise schützt die In­sti­tuts­sich­er­ung auch die Einlagen der Kunden. Hierzu zählen im We­sent­li­chen Spar­ein­la­gen, Spar­kas­sen­brie­fe, Ter­min­ein­la­gen, Sicht­ein­la­gen und Schuld­ver­schrei­bung­en.

(2) Ge­setz­liche Ein­la­gen­sich­er­ung
Das Sich­er­ungs­sys­tem ist als Ein­la­gen­sich­er­ungs­sys­tem nach dem Ein­la­gen­sich­er­ungs­ge­setz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte ent­ge­gen Absatz 1 aus­nahms­wei­­se die In­sti­tuts­sich­er­ung nicht greifen, hat der Gut­schein­inhaber gegen das Si­cher­ungs­sys­tem einen An­spruch auf Er­stat­tung seiner Ein­la­gen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Ober­gren­zen des § 8 EinSiG.

(3) Ent­schä­­di­gungs­fäh­ig­keit
Nicht ent­schä­di­gungs­fäh­ig nach § 6 EinSiG sind unter an­der­em Einlagen, E-Geld und damit das Gut­ha­ben des ALDI Ge­schenk­gut­scheins, soweit dieses als E-Geld ein­ge­stuft wird, die im Zu­sam­men­­hang mit Geld­wäsche­transak­tionen ent­stan­den sind, sowie In­ha­ber­schuld­ver­schrei­bun­gen der Helaba und Ver­bind­lich­kei­ten aus ei­ge­nen Ak­zep­ten und So­la­wech­seln.

(4) In­for­ma­tions­be­fug­nis­se
Die Helaba ist befugt, dem Sich­er­ungs­sys­tem oder einem von ihm Be­auf­trag­ten alle in diesem Zu­sam­men­hang er­for­der­lich­en Aus­künf­te zu er­tei­len und Un­ter­la­gen zur Ver­fü­gung zu stellen.

(5) Forderungsübergang
Soweit das Si­cher­ungs­sys­tem oder ein von ihm Be­auf­trag­ter Zahlungen an den Gut­schein­in­haber leistet, gehen dessen For­der­ungen gegen die Helaba in ent­spre­chen­der Höhe mit allen Ne­ben­rech­ten Zug um Zug auf das Sich­er­ungs­sys­tem über.

33. Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Helaba sichert Ihnen eine ver­trau­liche Be­ar­bei­tung aller Ihrer Be­lan­ge mit dem ALDI Ge­schenk­gut­schein zu.

(2) Die Helaba ver­wen­det die von Ihnen im Rahmen einer Be­schwer­de oder zur Durch­füh­rung eines Rück­tau­sches an­ge­geben­en In­for­ma­tion­en zum Zweck der Iden­ti­täts­prüf­ung, auf der Grundlage der handels-, aufsichts- und steu­er­recht­lichen Be­stim­mung zur Do­ku­men­ta­tion unter Beachtung der ge­setz­lich vor­ge­gebenen Zeit­dau­er zur Auf­be­wah­rung, für die inter­nen Re­cher­chen die in der Helaba wegen einer Be­schwer­de ev­en­tuell er­for­der­lich sind und für die Wahr­neh­mung der Interessen der Helaba in einem von Ihnen ein­ge­lei­teten Schlich­­tungs­­ver­­­fah­ren, Be­­schwer­de­ver­fah­ren ge­ge­nüber der Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­­­­­­lei­stungs­auf­sicht und soweit die Helaba zur Auskunft ge­gen­über Behörden, Ge­rich­ten oder der Staats­an­walt­schaft ge­setz­lich ver­pflich­tet ist oder zur Wahr­neh­mung be­rech­tig­ter In­ter­es­sen der Helaba.

(3) Weitere Hinweise gemäß EU-Da­ten­schutz-­Grund­ver­ord­nung können Sie unter http://dsgvo.helaba.de abrufen.

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