Für den Erwerb und die Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen zwischen dem Gutscheininhaber und der Helaba („Vertrag“ bzw. „Vertrag über einen ALDI Geschenkgutschein“).
(1) Der ALDI Geschenkgutschein wird von der Landesbank Hessen-Thüringen – Girozentrale –, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt am Main („Helaba“) ausgegeben.
(2) Vertragsparteien des ALDI Geschenkgutscheins sind die Helaba und der berechtigte Inhaber des ALDI Geschenkgutscheins („Gutscheininhaber“).
(3) Die in den Nutzungsbedingungen genutzten Anredepronomen („Sie“, „Ihr“) bezeichnen den Gutscheininhaber.
(4) ALDI Nord und ALDI SÜD werden nachfolgend zusammen als ALDI bezeichnet.
(1) Die Helaba bietet den Geschenkgutschein online über die transact Elektronische Zahlungssysteme GmbH an („Vertriebsstelle“).
(2) Der ALDI Geschenkgutschein kann in allen Filialen von ALDI an allen Kassenterminals in Deutschland genutzt werden („ALDI Akzeptanzstellen“).
(3) Der ALDI Geschenkgutschein kann derzeit nicht für Online-Einkäufe in ALDI Internetshops eingesetzt werden.
Wenn Sie den ALDI Geschenkgutschein an einer ALDI Akzeptanzstelle kaufen, wird der Gutschein in Höhe des Einzahlungsbetrags (bis maximal 150 Euro) als Geschenkguthaben zum Bezahlen an den ALDI Akzeptanzstellen aufgeladen.
(1) Mit Vorlage des ALDI Geschenkgutscheins bei einer ALDI Akzeptanzstelle zur Zahlung stimmen Sie zu, dass die Helaba in Ihrem Auftrag die Bezahlung für von Ihnen erworbene Waren oder Dienstleistungen unter Belastung und bis zur Höhe des bestehenden Gutscheinguthaben zugunsten von ALDI ausführt und den Zahlungsbetrag baldmöglichst an ALDI übermittelt („Zahlungsauftrag“).
(2) Eine Barauszahlung des Geschenkguthabens bei den ALDI Akzeptanzstellen ist nicht möglich.
(3) Der ALDI Geschenkgutschein kann nicht erneut aufgeladen werden.
(4) Der Kauf neuer ALDI Geschenkgutscheine mit einem ALDI Geschenkgutschein oder anderem anonymem E-Geld ist ausgeschlossen.
Ihr Zahlungsauftrag geht bei der Helaba ein, wenn die ALDI Akzeptanzstelle diesen durch ihren Zahlungsdienstleister an die Helaba weitergeleitet hat. Der Zahlungsauftrag kann nach Auftragserteilung nicht
mehr widerrufen werden.
(1) Der ALDI Geschenkgutschein ist nicht an eine Person gebunden. Er darf nur ohne Gegenleistung auf einen neuen Gutscheininhaber übertragen werden.
(1) Das aktuelle Guthaben Ihres ALDI Geschenkgutscheins können Sie im Internet unter helaba.com/de/aldi/ abfragen.
(2) Die Helaba unterrichtet den Inhaber des ALDI Geschenkgutscheins nicht über die durchgeführten einzelnen Zahlungsvorgänge. Der Gutscheininhaber erhält keine Abrechnungen.
(1) Die Zahlung mit dem ALDI Geschenkgutschein erfolgt anonym und ohne PIN-Eingabe oder anderer personalisierter Sicherheitsmerkmale („Authentifizierung“). Die Helaba kann nicht überprüfen, ob Sie einer Zahlung zugestimmt haben („Autorisierung“) oder ob der ALDI Geschenkgutschein
unbefugt genutzt wird. Jeder, der im Besitz des ALDI Geschenkgutscheins ist, kann das ihm zugeordnete Guthaben verbrauchen. Der ALDI Geschenkgutschein hat damit keine höhere Sicherheit als Bargeld. Der ALDI Geschenkgutschein ist deshalb mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass er abhandenkommt oder das Guthaben missbräuchlich verbraucht wird. Bei digitalen ALDI Geschenkgutscheinen, beispielsweise Gutscheine im pdf-Format, ist auch die Hard- und Software vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern ist, um das Kopieren oder die Entwendung des ALDI Geschenkgutscheins zu verhindern.
(2) ALDI kann den ALDI Geschenkgutschein auch nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kulanzweise zur Zahlung akzeptieren. Sie können auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu den Bedingungen gemäß Ziffer 16. „Bedingungen für den Rücktausch des Kartenguthabens“ das Guthaben erstattet verlangen. Die Hinweise zur sicheren Aufbewahrung sind daher auch nach Vertragsablauf zu beachten.
(1) Für den ALDI Geschenkgutschein trägt der Inhaber genauso wie beim Einsatz oder dem Mitführen von Bargeld das Verlust- und Missbrauchsrisiko.
(2) Bei missbräuchlicher Verwendung oderunbefugter Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins, etwa nach Verlust oder durch Diebstahl durch einen
nicht zur Verfügung Berechtigten, wird die Helaba von der Leistung an den Gutscheininhaber befreit. Fehlt die Berechtigung zur Nutzung des Geschenkgutscheins oder erfolgt durch einen nicht zur Verfügung berechtigten Gutscheininhaber ein Rücktausch, hat der Gutscheininhaber gegen die Helaba keinen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags oder darauf, dass die Helaba das Guthaben wieder auf den Stand bringt, auf dem es sich ohne die Belastung oder den Rücktausch befunden hätte.
(3) Aufgrund der anonymen Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins ist es nicht möglich, die Berechtigung für die Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins festzustellen. Es gilt deshalb als vereinbart, dass die Helaba nicht verpflichtet ist, den Nachweis zu erbringen, ob der Gutscheininhaber einer Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins zugestimmt hat.
(1) Bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängigen Haftung (z.B. aus Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) haftet die Helaba unbeschränkt. Die Helaba haftet auch unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Helaba nur für Kardinalpflichten. Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die dem Gutscheininhaber nach dem Sinn und Zweck des konkreten Vertrags zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gutscheininhaber regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung der Helaba jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(1) Eine Erstattung des Gutscheinguthabens kann nur bei Vorlage des lesbaren ALDI Geschenkgutscheins verlangt werden.
(2) Wird der ALDI Geschenkgutschein so beschädigt, dass zur notwendigen Feststellung des Geschenkguthabens der auf ihr befindliche Barcode und
die Seriennummer nicht mehr gelesen werden können, hat der Gutscheininhaber keinen Anspruch auf Ersatz eines neuen ALDI Geschenkgutscheins oder auf Rücktausch. Satz 1 gilt nicht, wenn die Helaba die Umstände der Unlesbarkeit bzw. der Funktionsfähigkeit des ALDI Geschenkgutscheins zu vertreten hat oder ihr dies zuzurechnen ist. In diesem Fall ist die Helaba berechtigt, das Geschenkguthaben durch Rücktausch an den Guthabeninhaber auszuzahlen.
(1) Der Gutscheininhaber kann der Helaba den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat („Verlustanzeige“). Mit Ihrer Verlustanzeige hat die Helaba jede weitere Nutzung Ihres ALDI Geschenkgutscheins zu verhindern, sodass die Helaba mit Ihrer Verlustanzeige zeitgleich eine Guthabensperre automatisch durchführt.
(2) Damit die Guthabensperre erfolgt, ist es unbedingt erforderlich,
a. dass Sie Ihre Verlustanzeige mit dem Aufruf der Internetseite unter helaba.com/de/aldi/ beginnen:
b. Folgen Sie dort dem Link „Guthabensperre“ und nachfolgend den weiteren Anweisungen.
(3) Die Aufhebung der Guthabensperre kann nur durch die Helaba gegen Nachweis der Berechtigung und Mitteilung der Gutscheinnummer des ALDI Geschenkgutscheins erfolgen. Der Nachweis der Legitimation erfolgt durch Vorlage des originalen ALDI Geschenkgutscheins bei der Helaba. Sie können alternativ jeden anderen geeigneten Nachweis darüber
führen, dass Sie das Recht haben, über das Guthaben zu verfügen oder die Guthabensperre aufzuheben zu lassen.
(4) Zur Vorlage können Sie den ALDI Geschenkgutschein in der Form einer Gutscheinkarte an die Helaba über die in Ziffer 1. genannte Anschrift oder einen PDF-Gutschein auch per E-Mail zusenden.
(5) Die Helaba ist berechtigt eine Guthabensperre auch ohne Verlustanzeige durchzuführen oder Zahlungsaufträge abzulehnen, wenn hierzu eine gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Anordnung besteht, einem Zahlungsauftrag oder vorangegangenen Aufträgen eine strafbare Handlung zugrunde liegt oder gegen die Vertragspflicht gemäß Ziffer 6 Absatz (1) Satz 2 verstoßen wird, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass gegen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verstoßen wird oder ein hinreichender Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung besteht.
(1) Als Emittent des ALDI Geschenkgutscheins ist die Tätigkeit der Helaba beim Kauf des Gutscheininhabers von Waren und Dienstleistungen von ALDI auf die Ausführung der Zahlungen beschränkt.
(2) Sollten Sie Grund zur Reklamation über bezogene Waren oder Dienstleistungen von ALDI haben, ist dies gegenüber ALDI geltend zu machen.
(3) Wird die Rückabwicklung des Erwerbs bezogener Waren oder Dienstleistungen mit ALDI vereinbart, erfolgt die Rückzahlung durch ALDI. Eine Rückzahlung durch die Helaba ist ausgeschlossen.
(1) Der Vertrag zur Nutzung des ALDI Geschenkgutscheins beginnt am Tag und im Zeitpunkt
des Kaufs des Geschenkguthabens und wird beginnend
ab diesem Zeitpunkt für die Dauer von 36
Kalendermonaten geschlossen. Der Vertrag und die
Gültigkeit des ALDI Geschenkgutscheins enden am
letzten Tag des 36. Monats, ohne dass es einer
Kündigung bedarf („reguläre Vertragslaufzeit“).
(2) Mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit hat der
Gutscheininhaber gegen Vorlage des ALDI
Geschenkgutscheins bei der Helaba einen Anspruch auf
Auszahlung des Geschenkguthabens gegen die Helaba
(Rücktausch).
(3) Soweit nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit
der ALDI Geschenkgutschein zur Zahlung an den ALDI
Akzeptanzstellen weiterhin akzeptiert wird, erfolgt dies
kulanzweise und unter Anrechnung auf das
Restguthaben. Eine Rechtspflicht, den ALDI
Geschenkgutschein nach Ablauf der regulären
Vertragslaufzeit für Zahlungsaufträge zu akzeptieren,
besteht nicht und eine Kulanz hat nicht zur Folge, dass
damit die Verjährung erneut beginnt.
(1) Die Helaba benötigt zur Erstattung Ihres Gutscheinguthabens den originalen Geschenkgutschein (Geschenkkarte, PDF-Gutschein).
(2) Sie können den ALDI Geschenkgutschein in der Form einer Gutscheinkarte an die Helaba an die in Ziffer 1. genannte Anschrift oder einen PDF-Gutschein auch per E-Mail zusenden. Etwaige Portokosten und Telekommunikationskosten hat der Gutscheininhaber zu tragen.
(3) Eine Erstattung des Gutscheinguthabens kann nur durch Überweisung auf ein Konto einer in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen Bank oder einer in Deutschland gelegenen Zweigstelle oder Zweigniederlassungen einer Bank mit Sitz im Ausland erfolgen, das auf Ihren Namen als Gutscheininhaber eingerichtet worden ist (Bankverbindung).
(4) Weiterhin benötigt die Helaba:
Sind aufgrund der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung weitere Informationen oder Dokumente notwendig, bleibt der Helaba die Einforderung vorbehalten.
(5) Die Helaba kann die Auszahlung des Gutscheinguthabens ablehnen, wenn hierzu eine gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Anordnung besteht.
(6) Die Helaba erhebt für den Rücktausch das in Ziffer 17. ausgewiesene Entgelt
a. Rücktausch gemäß Ziffer 16
angemessenes Entgelt, derzeit 2,50 Euro
b. Zahlungen und Guthabenabfragen
kostenfrei
(1) Sind Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Existiert eine gesetzliche Regelung nicht, soll die
sich daraus ergebende Regelungslücke durch ergänzende Auslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien dieses Vertrags geschlossen werden.
(1) Sie können die Nutzungsbedingungen in den ALDI Filialen einsehen und dort einen Ausdruck von den ALDI Mitarbeitern ausgehändigt erhalten.
(1) Die Helaba sichert Ihnen eine vertrauliche Bearbeitung aller Ihrer Belange mit dem ALDI Geschenkgutschein zu.
(2) Die Helaba wird bei der Leistungserbringung sämtliche einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzrechts beachten. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Art. 5 DSGVO. Die Helaba verpflichtet sämtliche Dienstleister, die in ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten.
(3) Die Helaba verwendet die von Ihnen im Rahmen einer Beschwerde oder zur Durchführung eines Rücktausches angegebenen Informationen zum Zweck der Identitätsprüfung, auf der Grundlage der handels-, aufsichts- und steuerrechtlichen Bestimmung zur Dokumentation unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Zeitdauer zur Aufbewahrung, für die internen Recherchen die in der Helaba wegen einer Beschwerde eventuell erforderlich sind und für die Wahrnehmung der Interessen der Helaba in einem von Ihnen eingeleiteten Schlichtungsverfahren, Beschwerdeverfahren gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und soweit die Helaba zur Auskunft gegenüber Behörden, Gerichten oder der Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet ist oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Helaba.
(4) Weitere Hinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung können Sie unter http://dsgvo.helaba.de abrufen.
(1) Sollten Sie wider Erwarten Beanstandungen über das vorliegende Produktangebot an die Helaba richten wollen, können Sie Ihre Beschwerde über unsere Vertragsleistung per E-Mail oder auf dem Postweg an die Helaba richten (Ziffer 25. „Anschrift und E-Mail der Helaba“).
(2) Eine Pflicht der Helaba, Beschwerden in Papierform zu beantworten, besteht nicht und die Helaba kann die Kommunikation für Beschwerden mit dem Gutscheininhaber per E-Mail führen.
(3) Die Helaba wird auf die von Ihnen in der Beschwerde angesprochenen Fragen spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang Ihrer Reklamation vollumfänglich antworten.
(4) Kann die Helaba ausnahmsweise aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten, erhalten Sie ein vorläufiges Antwortschreiben, in dem die Helaba Ihnen die Gründe für die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Beschwerde eindeutig angibt und den Zeitpunkt benennt, bis zu dem Sie die endgültige Antwort spätestens erhalten. Die endgültige Antwort darf in keinem Fall später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde erfolgen.
(5) Für Ihre Beschwerde wenden Sie sich unter Nutzung der nachfolgenden Anschrift oder E-Mail an die Helaba.
E-Mail: hlbcrdshlbd
Anschrift:
Landesbank Hessen-Thüringen
– Girozentrale –
Anstalt des öffentlichen Rechts
MAIN TOWER
Neue Mainzer Straße 52-58
60311 Frankfurt am Main
(1) Es kann vorkommen, dass die Helaba Ihre Beschwerde nicht wie zuvor beschrieben für Sie zufriedenstellend lösen kann.
(2) In solchen Fällen besteht zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Helaba die Möglichkeit, die Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) anzurufen. Das Anliegen ist in Textform (z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief) an folgende Anschrift zu richten:
Anschrift:
Verbraucherschlichtungsstelle beim
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
E-Mail: mbdsmnnvb-kbsd
Internet: www.voeb.de/de/verband/ombudsmann
(VÖB-Ombudsmann)
Telefax: (0 30) 81 92-2 99
(3) Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Beschwerden im Bereich des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
(4) Die Helaba nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Sie können jederzeit wegen behaupteter Verstöße der Helaba gegen Bestimmungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder gegen die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes des Bürgerlichen Gesetzbuches schriftlich oder zur Niederschrift Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde einlegen.
(1) Wenn Sie den ALDI Geschenkgutschein über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg erworben haben („Online-Vertrag“), können Sie als Verbraucher ein Streitbeilegungsverfahren über die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform“) einleiten.
(2) Die OS-Plattform erreichen Sie über den
Link: ec.europa.eu/consumers/odr
(3) Verbraucher im Sinne der OS-Plattform sind Sie auch dann, wenn Sie den ALDI Geschenkgutschein überwiegend privat nutzen und nur in geringem Umfang für gewerbliche Zwecke.
Sie können die Beschwerde unbeschadet Ihres Rechts die Gerichte anzurufen führen.
Die Helaba ist in der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter der ID 100435 als Zahlungsdienstleister zugelassen eingetragen.
(1) Freiwillige Institutssicherung
Die Helaba gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an. Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch die Einlagen der Kunden. Hierzu zählen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparkassenbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen.
(2) Gesetzliche Einlagensicherung
Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht greifen, hat der Gutscheininhaber gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG.
(3) Entschädigungsfähigkeit
Nicht entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind unter anderem Einlagen, E-Geld und damit das Guthaben des ALDI Geschenkgutscheins, soweit dieses als E-Geld eingestuft wird, die im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Helaba und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.
(4) Informationsbefugnisse
Die Helaba ist befugt, dem Sicherungssystem oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(5) Forderungsübergang
Soweit das Sicherungssystem oder ein von ihm Beauftragter Zahlungen an den Gutscheininhaber leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Helaba in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf das Sicherungssystem über.
(1) Die Helaba sichert Ihnen eine vertrauliche Bearbeitung aller Ihrer Belange mit dem ALDI Geschenkgutschein zu.
(2) Die Helaba verwendet die von Ihnen im Rahmen einer Beschwerde oder zur Durchführung eines Rücktausches angegebenen Informationen zum Zweck der Identitätsprüfung, auf der Grundlage der handels-, aufsichts- und steuerrechtlichen Bestimmung zur Dokumentation unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Zeitdauer zur Aufbewahrung, für die internen Recherchen die in der Helaba wegen einer Beschwerde eventuell erforderlich sind und für die Wahrnehmung der Interessen der Helaba in einem von Ihnen eingeleiteten Schlichtungsverfahren, Beschwerdeverfahren gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und soweit die Helaba zur Auskunft gegenüber Behörden, Gerichten oder der Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet ist oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Helaba.
(3) Weitere Hinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung können Sie unter http://dsgvo.helaba.de abrufen.