Die Steuerung der Liquidität der nächsten 180 Tage ist integraler Bestandteil des Deckungsmassen-Managements und unterliegt der ständigen, strengen Überwachung. Die Liquidität der Deckungsmasse über die nächsten 180 Tage wird dabei so gesteuert, dass bei kumulierter Betrachtung der sich innerhalb der nächsten 180 Tage ergebende, maximale Liquiditätsbedarf in der jeweiligen Deckungsmasse vorgehalten wird. Das bedeutet, dass die Summe aus eingelieferter, sichernder Überdeckung (gemäß den Bestimmungen des PfandBG) und in der jeweiligen Deckungsmasse eingetragenen und von der EZB als notenbankfähig eingestuften Wertpapieren zu jedem Zeitpunkt mindestens dem ermittelten maximalen Liquiditätsbedarf entspricht.
Regulatorische Anforderungen (Barwertverordnung):
Die Steuerung des Zinsänderungs- und Währungsrisikos erfolgt nach dem Barwertprinzip unter Zugrundelegung von entsprechenden Stressszenarien. Die Stressszenarien werden von der Helaba entsprechend den im § 5 Abs. 2 der Pfandbrief-Barwertverordnung festgelegten Vorschriften mit einem eigenen Risikomodell durchgeführt. Der Einsatz des eigenen Risikomodells ermöglicht eine im Vergleich zum statischen oder dynamischen Verfahren der BaFin wesentlich genauere Steuerung des Zinsänderungsrisikos der Deckungsmasse. Die Helaba stellt sicher, dass der sich ergebene Nettobarwert nach Durchführung der Stressszenarien zu keinem Zeitpunkt eine prozentuale Überdeckung von 2% unterschreitet.
Risikomanagement der Helaba
Die Helaba ist bestrebt, die für den Öffentlichen Pfandbrief bestehenden Marktrisiken durch geeignete Maßnahmen und Instrumente angemessen zu steuern und zu begrenzen (z.B. durch natürliches Hedging bzw. den Einsatz von Derivaten). Die Helaba verpflichtet sich, ausreichend barwertige Überbesicherung zu jedem Zeitpunkt vorzuhalten, um die Sicherheit der Pfandbriefgläubiger auch unter Stressszenarien sicherzustellen. In der Regel ist davon auszugehen, dass die von der Helaba vorgehaltene Deckung über der regulatorisch geforderten Anforderung liegt.
Die Inhalte der Selbstverpflichtung werden grundsätzlich jährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Die Helaba wird Änderungen mit einer Frist von mindestens zwei Monaten vor Inkrafttreten in geeigneter Form veröffentlichen.
Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen so gestaltet, dass der Fortbestand einer Deckungsmasse auch im Insolvenzfall sichergestellt ist. Diesbezüglich sind Emittenten u.a. auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine Deckungsmasse zu jedem Zeitpunkt über genügend liquide Mittel verfügt, um auch kurzfristigen Liquiditätsanforderungen genügen zu können. Dies wird durch die gesetzlich vorgeschriebene sichernde Überdeckung von mindestens 2% und darüber hinaus durch die in der Selbstverpflichtung genannten liquiden Vermögenswerte sichergestellt.
Die Deckungsmassen und das daraus resultierende Risiko sind Teilportfolien des gesamten bestehenden Marktrisikos eines Pfandbriefe emittierenden Kreditinstituts. In der Selbstverpflichtung wird festgeschrieben, dass in diesen Teilportfolien Risiken angemessen gesteuert und begrenzt werden und eine entsprechende Überdeckung des jeweiligen Portfolios sichergestellt wird, unabhängig wie sich die Gesamtposition des Instituts darstellt.
Zur Sicherstellung von Aktualität und Konsens mit den jeweils geltenden Methoden und Instrumenten zur Pfandbriefsteuerung wird die Helaba ihre Selbstverpflichtung regelmäßig überprüfen und ggf. anpassen. Änderungen dieser Selbstverpflichtung werden den Pfandbriefinvestoren mit entsprechendem Vorlauf bekannt gegeben.“