Selbst­verpflicht­ungs­er­klä­r­ung

1. Steuerung der Liquidität über die nächsten 180 Tage

Die Steuerung der Liquidität der nächsten 180 Tage ist integraler Bestandteil des Deckungs­massen-Managements und unterliegt der ständigen, strengen Über­wachung. Die Liquidität der Deckungs­masse über die nächsten 180 Tage wird dabei so gesteuert, dass bei kumulierter Betrachtung der sich innerhalb der nächsten 180 Tage ergebende, maximale Liquiditäts­bedarf in der jeweiligen Deckungs­masse vorgehalten wird. Das bedeutet, dass die Summe aus einge­lieferter, sichernder Überdeckung (gemäß den Bestimmungen des PfandBG) und in der jeweiligen Deckungs­masse einge­tragenen und von der EZB als noten­bank­fähig einge­stuften Wertpapieren zu jedem Zeitpunkt mindestens dem ermittelten maximalen Liquiditäts­bedarf entspricht.

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2. Steuerung des Markt­risikos

Regulatorische Anfor­derungen (Barwert­verordnung):
Die Steuerung des Zins­änderungs- und Währungs­risikos erfolgt nach dem Barwert­prinzip unter Zu­grunde­legung von entsprechenden Stress­szenarien. Die Stress­szenarien werden von der Helaba entsprechend den im § 5 Abs. 2 der Pfandbrief-Bar­wert­verordnung festge­legten Vorschriften mit einem eigenen Risiko­modell durch­ge­führt. Der Einsatz des eigenen Risiko­modells ermöglicht eine im Vergleich zum statischen oder dynamischen Verfahren der BaFin wesentlich genauere Steuerung des Zins­änderungs­risikos der Deckungs­masse. Die Helaba stellt sicher, dass der sich ergebene Netto­bar­wert nach Durch­führung der Stress­szenarien zu keinem Zeitpunkt eine prozentuale Überdeckung von 2% unterschreitet.

Risiko­mana­gement der Helaba
Die Helaba ist bestrebt, die für den Öffentlichen Pfandbrief bestehenden Marktrisiken durch geeignete Maßnahmen und Instrumente ange­messen zu steuern und zu begrenzen (z.B. durch natürliches Hedging bzw. den Einsatz von Derivaten). Die Helaba verpflichtet sich, ausreichend barwertige Überbesicherung zu jedem Zeitpunkt vorzuhalten, um die Sicherheit der Pfandbrief­gläubiger auch unter Stress­szenarien sicher­zu­stellen. In der Regel ist davon auszu­gehen, dass die von der Helaba vorge­haltene Deckung über der regulatorisch gefor­derten Anfor­derung liegt.

3. Bindung der Selbst­ver­pflich­tung

Die Inhalte der Selbst­verpflich­tung werden grund­sätzlich jährlich auf ihre Ange­messen­heit hin überprüft. Die Helaba wird Änderungen mit einer Frist von mindestens zwei Monaten vor Inkrafttreten in geeigneter Form veröffentlichen.

4. Erläuterung

4.1 Steuerung durch Liquidität über die nächsten 180 Tage

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die rechtlichen und regula­torischen Anfor­derungen so gestaltet, dass der Fortbestand einer Deckungs­masse auch im Insolvenz­fall sicherge­stellt ist. Diesbezüglich sind Emittenten u.a. auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass eine Deckungs­masse zu jedem Zeitpunkt über genügend liquide Mittel verfügt, um auch kurzfristigen Liquiditäts­anfor­derungen genügen zu können. Dies wird durch die gesetzlich vorge­schriebene sichernde Überdeckung von mindestens 2% und darüber hinaus durch die in der Selbstver­pflichtung genannten liquiden Vermögens­werte sichergestellt.

4.2 Steuerung des Marktrisikos

Die Deckungs­massen und das daraus resultierende Risiko sind Teilportfolien des gesamten bestehenden Marktrisikos eines Pfandbriefe emittierenden Kreditinstituts. In der Selbstver­pflichtung wird festgeschrieben, dass in diesen Teilportfolien Risiken angemessen gesteuert und begrenzt werden und eine entsprechende Überdeckung des jeweiligen Portfolios sichergestellt wird, unabhängig wie sich die Gesamtposition des Instituts darstellt.

4.3 Bindung der Selbstverpflichtung

Zur Sicherstellung von Aktualität und Konsens mit den jeweils geltenden Methoden und Instrumenten zur Pfandbrief­steuerung wird die Helaba ihre Selbstver­pflichtung regelmäßig überprüfen und ggf. anpassen. Änderungen dieser Selbstver­pflichtung werden den Pfandbrief­investoren mit entsprechendem Vorlauf bekannt gegeben.“

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