Geld­wäsche­erklärung / Patriot Act

Die Helaba ein­schließ­lich ihrer auslän­dischen Niederl­assungen und Tochter­gesell­schaften hat interne Verfahren implementiert, um Geld­wäsche­opera­tionen, die Gewinne aus terroristischen Aktivitäten, dem organisierten Verbrechen oder sonstigen schweren Straf­taten zum Gegen­stand haben, aufzu­spüren und zu verhindern.

Die Helaba ist ein von der deutschen Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) zuge­lassenes Kredit­institut und unterliegt deren aufsichts­rechtlichen Vor­schriften.

Die Bundes­republik Deutschland ist Mitglied­staat der Financial Action Task Force (FATF), einer inter­nationalen Arbeits­gruppe zur Entwicklung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Europäischen Union (EU) und hat Gesetze und Regularien erlassen, um die Anti-Geldwäsche Grundsätze der EU sowie die 40 Empfehlungen der FATF umzusetzen.

Ziel dieser Gesetze ist es, interne Regelungen und Vorkehrungen zur Verhin­derung der Geld­wäsche und Terroris­mus­finan­zierung zu treffen, um Geld­wäsche und poten­zielle Terroris­mus­finan­zierung aufzu­spüren und zu verhindern. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist Bestandteil der Geschäftspolitik der Helaba.

Die Helaba überprüft kontinuierlich ihre Anti-Geldwäsche Sicherungs­maßnahmen und Ziel­setzungen und unterhält ein effektives Anti-Geldwäsche Programm für ihre Geschäfts­tätigkeit.

Die Helaba hat eine Konzern­geld­wäsche­beauf­tragte bestellt, die für die Durch­führung des Geld­wäsche­gesetzes, der zu seiner Umsetzung ergangenen Verwaltungs­vor­schriften der BaFin und für die Einhaltung der geld­wäscherele­vanten Vorschriften im KWG verant­wortlich ist. Die Konzern­geld­wäsche­beauf­tragte trifft ange­messene interne Sicherungs­maß­nahmen dagegen, dass die Helaba zur Geldwäsche oder zur Terrorismus­finan­zierung missbraucht werden könnte.

Die Helaba hat die erforder­lichen organi­satorischen Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen und aufsichts­rechtlichen Anfor­derungen getroffen. Dies beeinhaltet u.a. die schriftlichen Organisations- und Arbeits­an­weisungen, die die unter Berück­sichtigung des GwG und der internen Grundsätze zu erfüllenden Pflichten enthalten.

Insbe­sondere ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter über die Methoden der Geld­wäsche und Terrorismus­finan­zierung und den Pflichten­katalog des Geldwäsche­gesetzes sowie aller weiteren geldwäsche­relevanten Regularien regelmäßig unter­richtet werden.

Wesentlicher Bestandteil der Verfahren der Helaba zur Geldwäsche­bekämpfung ist die „ Know your Customer“-Politik. Die Helaba prüft (anhand vom GwG als beweis­geeignet bezeichneter offizieller Dokumente) die tatsächliche Identität ihrer Kunden. Daneben klärt sie den wirt­schaftlich Berechtigten einer Geschäfts­beziehung oder Transaktion ab und verifizieret bei Zweifeln dessen Identität. Sofern Zweifel daran bestehen, ob hinter dem zu identi­fizierenden Kunden ein nicht benannter wirtschaftlich Berech­tigter steht, ergreift die Helaba ange­messene Schritte, um Infor­mationen über den tatsächlich wirtschaftlich Berechti­gten zu erhalten. Bei Begründung einer Geschäfts­beziehung holt sie Infor­mationen über den Zweck und die Art der Geschäfts­beziehung ein und aktualisiert diese Infor­mationen während des Bestehens der Geschäfts­beziehung.

Die über den Vertrags­partner, den wirtschaftlich Berechtigten und die Geschäfts­beziehung bzw. Transaktion einge­holten Informationen werden aufge­zeichnet und nach Beendigung der Geschäfts­beziehung 5 Jahre aufbewahrt.

Als Bestandteil ihres Anti-Geldwäsche und Anti-Terrorismus­finanzierung Programmes ergreift die Helaba geeignete Maßnahmen, um sicherzu­stellen, dass sie jegliche in der EU geltenden Embargo­vorschriften einhält.

Die Helaba verfügt hierfür über Systeme zum EDV-gestützten Abgleich ihrer Geschäfts­partner­daten­bank mit den aktuellen EU-Sanktionslisten. Es wird mit geeigneten Maßnahmen sicher­gestellt, dass jegliche in der EU geltenden Embargo­vorschriften einge­halten werden.

Sowohl die interne, als auch die externe Revision überprüft jährlich, ob die zur Bekämpfung der Geld­wäsche und Verhinderung der Terroris­mus­finan­zierung in der Helaba getroffenen Sicherungs­maßnahmen zweckmäßig und ausreichend sind.
Die Helaba verfügt über ein elektronisch unterstütztes Monitoring-System, welches kontobasierte Finanz­trans­aktionen auf unge­wöhnliche, unregelmäßige und unerwartete Aktivitäten hin überwacht. Verbleiben trotzt intensiver Aufklärung und Überwachung der Geschäfts­beziehung und unter Berück­sichtigung der Transaktion, der Person des Kunden oder der Herkunft seiner Vermögens­werte weiterhin begründete Zweifel, ob eine Geld­wäsche­handlung vorliegt oder die Verstrickung in Terrorismus­finan­zierung droht, unterlässt die Helaba dieses Geschäft und trifft eine Entscheidung darüber, ob die Geschäfts­beziehung abzulehnen oder zu beenden ist.

Verdachtsfälle werden der zuständigen Strafver­folgungs­behörde und der Zentral­stelle für Verdachts­meldungen beim Bundes­kriminal­amt (Financial Intelligence Unit) ange­zeigt.

Abschließend wird hiermit bestätigt, dass es sich bei der Helaba nicht um eine Shell Bank (= Banken, die nicht über eine physische Präsenz im nominellen Sitzland verfügen und keiner „regulierten Finanzgruppe“ ange­schlossen sind) handelt und dass die Helaba ihre bei anderen Instituten geführten Konten nicht für die Bereit­stellung von Dienst­leistungen für Shell Banken nutzen wird. Die Helaba bestätigt außerdem, dass sie für ihre Kunden keine Durchlaufkonten führt.

Die Helaba hat eine allgemeine Bestätigung („Global Certification“) vorbereitet, die von jedem Finanzinstitut herunter­geladen werden kann, das eine Bestätigung der Helaba oder einer ihrer aufge­führten Nieder­lassungen oder Re­präsen­tanzen gemäß dem USA Patriot Act benötigt. Bitte fordern Sie bei der Helaba oder einer ihrer Nieder­lassungen oder aufge­führten Re­präsen­tanzen keine gesonderte Bestätigung an, sondern verwenden Sie dieses Formular.

Des Weiteren haben wir eine Aufstellung aller Nieder­lassungen und ausge­wählten Repräsentanzen der Helaba (Anlage III), für die diese Bestätigung gilt, beigefügt.

Unser vollständiger AML-Fragebogen steht ebenfalls für Sie zum Her­unterladen bereit.

Februar 2014

Ergänzende Hinweise

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