Die Helaba ist ein von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Kreditinstitut und unterliegt deren aufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitgliedstaat der Financial Action Task Force (FATF), einer internationalen Arbeitsgruppe zur Entwicklung und Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Europäischen Union (EU) und hat Gesetze und Regularien erlassen, um die Anti-Geldwäsche Grundsätze der EU sowie die 40 Empfehlungen der FATF umzusetzen.
Ziel dieser Gesetze ist es, interne Regelungen und Vorkehrungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu treffen, um Geldwäsche und potenzielle Terrorismusfinanzierung aufzuspüren und zu verhindern. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist Bestandteil der Geschäftspolitik der Helaba.
Die Helaba überprüft kontinuierlich ihre Anti-Geldwäsche Sicherungsmaßnahmen und Zielsetzungen und unterhält ein effektives Anti-Geldwäsche Programm für ihre Geschäftstätigkeit.
Die Helaba hat eine Konzerngeldwäschebeauftragte bestellt, die für die Durchführung des Geldwäschegesetzes, der zu seiner Umsetzung ergangenen Verwaltungsvorschriften der BaFin und für die Einhaltung der geldwäscherelevanten Vorschriften im KWG verantwortlich ist. Die Konzerngeldwäschebeauftragte trifft angemessene interne Sicherungsmaßnahmen dagegen, dass die Helaba zur Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung missbraucht werden könnte.
Die Helaba hat die erforderlichen organisatorischen Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen getroffen. Dies beeinhaltet u.a. die schriftlichen Organisations- und Arbeitsanweisungen, die die unter Berücksichtigung des GwG und der internen Grundsätze zu erfüllenden Pflichten enthalten.
Insbesondere ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter über die Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und den Pflichtenkatalog des Geldwäschegesetzes sowie aller weiteren geldwäscherelevanten Regularien regelmäßig unterrichtet werden.
Wesentlicher Bestandteil der Verfahren der Helaba zur Geldwäschebekämpfung ist die „ Know your Customer“-Politik. Die Helaba prüft (anhand vom GwG als beweisgeeignet bezeichneter offizieller Dokumente) die tatsächliche Identität ihrer Kunden. Daneben klärt sie den wirtschaftlich Berechtigten einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ab und verifizieret bei Zweifeln dessen Identität. Sofern Zweifel daran bestehen, ob hinter dem zu identifizierenden Kunden ein nicht benannter wirtschaftlich Berechtigter steht, ergreift die Helaba angemessene Schritte, um Informationen über den tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten zu erhalten. Bei Begründung einer Geschäftsbeziehung holt sie Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung ein und aktualisiert diese Informationen während des Bestehens der Geschäftsbeziehung.
Die über den Vertragspartner, den wirtschaftlich Berechtigten und die Geschäftsbeziehung bzw. Transaktion eingeholten Informationen werden aufgezeichnet und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung 5 Jahre aufbewahrt.
Als Bestandteil ihres Anti-Geldwäsche und Anti-Terrorismusfinanzierung Programmes ergreift die Helaba geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie jegliche in der EU geltenden Embargovorschriften einhält.
Die Helaba verfügt hierfür über Systeme zum EDV-gestützten Abgleich ihrer Geschäftspartnerdatenbank mit den aktuellen EU-Sanktionslisten. Es wird mit geeigneten Maßnahmen sichergestellt, dass jegliche in der EU geltenden Embargovorschriften eingehalten werden.
Sowohl die interne, als auch die externe Revision überprüft jährlich, ob die zur Bekämpfung der Geldwäsche und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung in der Helaba getroffenen Sicherungsmaßnahmen zweckmäßig und ausreichend sind.
Die Helaba verfügt über ein elektronisch unterstütztes Monitoring-System, welches kontobasierte Finanztransaktionen auf ungewöhnliche, unregelmäßige und unerwartete Aktivitäten hin überwacht. Verbleiben trotzt intensiver Aufklärung und Überwachung der Geschäftsbeziehung und unter Berücksichtigung der Transaktion, der Person des Kunden oder der Herkunft seiner Vermögenswerte weiterhin begründete Zweifel, ob eine Geldwäschehandlung vorliegt oder die Verstrickung in Terrorismusfinanzierung droht, unterlässt die Helaba dieses Geschäft und trifft eine Entscheidung darüber, ob die Geschäftsbeziehung abzulehnen oder zu beenden ist.
Verdachtsfälle werden der zuständigen Strafverfolgungsbehörde und der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen beim Bundeskriminalamt (Financial Intelligence Unit) angezeigt.
Abschließend wird hiermit bestätigt, dass es sich bei der Helaba nicht um eine Shell Bank (= Banken, die nicht über eine physische Präsenz im nominellen Sitzland verfügen und keiner „regulierten Finanzgruppe“ angeschlossen sind) handelt und dass die Helaba ihre bei anderen Instituten geführten Konten nicht für die Bereitstellung von Dienstleistungen für Shell Banken nutzen wird. Die Helaba bestätigt außerdem, dass sie für ihre Kunden keine Durchlaufkonten führt.
Die Helaba hat eine allgemeine Bestätigung („Global Certification“) vorbereitet, die von jedem Finanzinstitut heruntergeladen werden kann, das eine Bestätigung der Helaba oder einer ihrer aufgeführten Niederlassungen oder Repräsentanzen gemäß dem USA Patriot Act benötigt. Bitte fordern Sie bei der Helaba oder einer ihrer Niederlassungen oder aufgeführten Repräsentanzen keine gesonderte Bestätigung an, sondern verwenden Sie dieses Formular.
Des Weiteren haben wir eine Aufstellung aller Niederlassungen und ausgewählten Repräsentanzen der Helaba (Anlage III), für die diese Bestätigung gilt, beigefügt.
Unser vollständiger AML-Fragebogen steht ebenfalls für Sie zum Herunterladen bereit.
Februar 2014