FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act und ist ein US-amerikanisches Gesetz zur Erzielung von Steuertransparenz.
FATCA richtet sich insbesondere an Banken, Versicherungen, und an die Fondsindustrie außerhalb der USA – sie alle müssen die Anforderungen von FATCA umsetzen.
Grundlage für die Gesetzgebung in Deutschland ist das Abkommen zwischen den USA und Deutschland zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten (sogenanntes FATCA-Abkommen) aus dem Jahr 2013. Das FATCA-Abkommen verpflichtet Finanzinstitute in Deutschland ab dem 1. Juli 2014 zu einer umfassenden Erhebung und Weitergabe kontobezogener Daten von US-steuerpflichtigen Kunden.
Darüber hinaus müssen sich deutsche Finanzinstitute im Lauf des Jahres 2014 auf dem FATCA-Portal des Internal Revenue Service (IRS) registrieren. Seit dem 2. Juni 2014 veröffentlicht der IRS monatlich eine Liste, in der die registrierten Institute mit ihrem Sitzland und ihrer Global Intermediary Identification Number (GIIN) aufgeführt sind.
Alle Kunden der Helaba werden hinsichtlich ihrer US-Steuerpflicht überprüft.
Im Fokus stehen Konten, die entweder für US-steuerpflichtige natürliche Personen, FATCA-relevante US-Unternehmen oder für bestimmte ausländische Gesellschaften mit zumindest einem substanziellen US-Gesellschafter (passive NFFE) geführt werden.
Bei Hinweisen darauf, dass ein Kunde US-steuerpflichtig sein könnte, muss die Helaba dies klären und melden.
Für neue Kunden wird ab dem 1. Juli 2014 mit Hilfe der sogenannten FATCA-Selbstauskunft die US-Steuerpflicht ermittelt und dokumentiert.
Die persönlichen Daten zum Kunden und deren Guthaben auf Einlage- und Verwahrkonten von US-Steuerpflichtigen sowie deren Erlöse und Erträge werden ab 2015 jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) gemeldet.
Erteilt ein Kunde keine Auskunft ist die Helaba verpflichtet dies an das BzST zu melden.