10.02.2023
Die Helaba nimmt zu der am 10. Februar 2023 von der EZB veröffentlichten Entscheidung wie folgt Stellung:
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat nach einer Untersuchung zur Bewertung von Marktpreisrisiken und den damit verbundenen Meldepflichten im Jahr 2020 eine Verwaltungssanktion gegen die Helaba verhängt. Die Helaba hat dafür im Abschluss 2022 eine entsprechende Rückstellung von 6,8 Millionen Euro gebildet.
Zum Hintergrund: Als Bank müssen wir unsere Risikopositionen täglich bewerten. In die Modelle zur Bewertung von Marktpreisrisiken fließen Hunderte unterschiedliche Marktparameter ein. Als es bei Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 an den Kapitalmärkten zu teilweise erratischen Kursbewegungen kam, haben einige dieser Parameter Auffälligkeiten gezeigt, die schwer oder gar nicht mehr zu plausibilisieren waren. In dieser Phase hat die Helaba in den Modellen bei einem Teil der Parameter Anpassungen vorgenommen, um die Risiken besser abzubilden und somit die Bank in dieser Phase hoher Volatilität besser steuern zu können. Es handelt sich hierbei um Berechnungsmethoden im Marktrisiko, die unterjährig angewendet wurden. Der Jahresabschluss 2020 war zu keinem Zeitpunkt davon tangiert.
Nach Auffassung der EZB stellte das Vorgehen eine genehmigungspflichtige Modelländerung dar. Die Helaba war hingegen damals davon ausgegangen, dass ihr Vorgehen zulässig und nicht genehmigungspflichtig war. Ein Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Verpflichtungen war zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt. Die Bank hat diese fehlerhafte Einschätzung zwischenzeitlich konzediert und bereits Maßnahmen ergriffen, um die Prozesse für die Anpassung solcher Modelle weiter zu stärken.