Wir wollen gemeinsam mehr erreichen – nicht nur innerhalb der Helaba und mit unseren Kunden, sondern auch mit unseren global agierenden Geschäftspartnern. Dafür treten wir mit unseren Werten ein und dazu verpflichten wir uns in unserer Grundsatzerklärung zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG).
Wir stellen sicher, dass durch unsere Geschäftsaktivität keine Menschenrechte verletzt werden und wir unseren Einfluss nutzen, um zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beizutragen. Dabei helfen uns Maßnahmen in unseren Beschäftigungs- und Beschaffungsprozessen, die auf genau diese Themen abzielen und Vereinbarungen, die wir mit allen unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern treffen.
Falls Sie denken, dass unsere Vorbeugungs- und Prüfmaßnahmen an einer Stelle nicht ausreichend sind, lassen Sie es uns bitte wissen.
Über den Link haben Sie die Möglichkeit uns Ihre Hinweise zukommen zu lassen. Sie haben von einer menschenrechtlichen Verletzung bei der Helaba oder einem ihrer Vertragspartner erfahren oder haben einen Verdacht? Nutzen Sie unser Hinweisgebersystem. Dabei können Sie ganz anonym bleiben oder gern persönlich zu unseren Ombudsanwälten und uns Kontakt aufnehmen. Wie wir Ihre Daten schützen und mit Ihren wertvollen Hinweisen umgehen, können Sie in der Verfahrensordnung nachlesen.
Mit Ihrem Hinweis helfen Sie den Helaba-Konzern frühzeitig vor Schäden zu bewahren.
Wichtige Dokumente zum Download finden Sie hier.