Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit berücksichtigen wir menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Unsere diesbezüglichen Grundsätze und Verfahren sind in unserer Grundsatzerklärung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dargestellt.
Wir berücksichtigen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten und setzen Maßnahmen in unseren Beschäftigungs- und Beschaffungsprozessen um, die darauf ausgerichtet sind, menschenrechtliche Risiken zu identifizieren, zu bewerten und angemessen zu adressieren. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch entsprechende Anforderungen und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern.
Mit Ihrem Hinweis unterstützen Sie die Helaba-Gruppe frühzeitig davor, Schäden zu bewahren.
Wichtige Dokumente zum Download finden Sie hier.