Die folgenden Informationen wurden von der Helaba ausschließlich zur Erfüllung von Offenlegungspflichten zusammengestellt. Die Helaba entspricht damit der „Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Der Kommission vom 20. Dezember 2013 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Offenlegungspflichten der Institute in Bezug auf Eigenmittel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates".