FATCA

Das Abkommen zwischen den USA und Deutschland zur Förderung der Steuer­ehrlich­keit.

Was ist FATCA? 

FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act und ist ein US-amerikanisches Gesetz zur Erzielung von Steuer­trans­parenz.

FATCA richtet sich insbe­sondere an Banken, Versicherungen, und an die Fonds­industrie außerhalb der USA – sie alle müssen die Anfor­derungen von FATCA um­setzen.

Grundlage für die Gesetz­gebung in Deutschland ist das Abkommen zwischen den USA und Deutschland zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachver­halten (soge­nanntes FATCA-Abkommen) aus dem Jahr 2013. Das FATCA-Abkommen verpflichtet Finanz­institute in Deutschland ab dem 1. Juli 2014 zu einer umfassenden Erhebung und Weitergabe konto­bezogener Daten von US-steuer­pflichtigen Kunden.

Darüber hinaus müssen sich deutsche Finanz­institute im Lauf des Jahres 2014 auf dem FATCA-Portal des Internal Revenue Service (IRS) registrieren. Seit dem 2. Juni 2014 veröffentlicht der IRS monatlich eine Liste, in der die registrierten Institute mit ihrem Sitzland und ihrer Global Intermediary Identification Number (GIIN) aufgeführt sind.

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Was bedeutet FATCA für Bank­kunden? 

Alle Kunden der Helaba werden hinsichtlich ihrer US-Steuer­pflicht überprüft.

Im Fokus stehen Konten, die entweder für US-steuer­pflichtige natürliche Personen, FATCA-relevante US-Unter­nehmen oder für bestimmte auslän­dische Gesell­schaften mit zumindest einem substanziellen US-Gesellschafter (passive NFFE) geführt werden.

Bei Hinweisen darauf, dass ein Kunde US-steuer­pflichtig sein könnte, muss die Helaba dies klären und melden.

Für neue Kunden wird ab dem 1. Juli 2014 mit Hilfe der soge­nannten FATCA-Selbst­aus­kunft die US-Steuerpflicht ermittelt und doku­mentiert.

Was passiert mit Ihren Daten?

Die persön­lichen Daten zum Kunden und deren Guthaben auf Einlage- und Verwahr­konten von US-Steuer­pflichtigen sowie deren Erlöse und Erträge werden ab 2015 jährlich an das Bundes­zentral­amt für Steuern (BzSt) gemeldet.

Erteilt ein Kunde keine Auskunft ist die Helaba verpflichtet dies an das BzST zu melden.

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